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Als Gutachter erstelle ich seit 1995 Gutachten vorwiegend mit betreuungsrechtlichen und sozialrechtlichen Fragestellungen. Zu meinen Auftraggebern gehören das Amts- und Landgericht Köln, die Amtsgerichte Bonn, Brühl und Rheinbach und das Sozialgericht Köln.


Daneben biete ich individuelle Beratung und Information zu sozialmedizinischen und gutachterlichen Fragestellungen in den Bereichen

- Schwerbehinderung und Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)

- Berentung, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE),

- Pflegebedürftigkeit,

- Rehabilitation 

 - Betreuungsrecht und Testierfähigkeit

- Geschäftsfähigkeit


Juristen können eine kritische Bewertung bereits vorliegender Gutachten in Auftrag geben. Die Erstellung von Gutachten nach § 109 SGG ist möglich.  
 

Die Kosten werden nach JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)  oder GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet.

Bitte beachten Sie, dass eine Beratung zu medizinischen Fragen erfolgt und keine Beratung oder Information zu juristische Fragen. Für juristische Fragen müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.